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Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen
#14
Das ist wirklich etwas Verworren. Wenn Du also 2005 - 2007 Rückerstattungen hattest, welche abgeführt wurden, liegt/lag eine vollstreckbare Ausfertigung vor. Das hei0t, der damals geforderte Betrag des Gläubigers ist tituliert und höchstwahrscheinlich auch nicht voll gezahlt. Da ein Titel 30 Jahre wirkt, könnte man daraus immer noch vollstrecken und es käme evtl. nur die Verwirkung in Frage.
Auf der anderen Seite ist das ganze 15 Jahre her. Ob das Ding wirklich noch beim FA liegt, ist fraglich und nicht zu beantworten. Dann kommt aber noch eine undurchsichtige Sache hinzu:

Wenn ein FA mahnt, Steuererklärungen abzugeben und Du tust es nicht, dann erfolgen tatsächlich in der Folge Schätzungen. Und diese Steuerschätzungen wiederum, gehen auch in die Vollstreckung. Aus welchen Gründen da irgendwann nichts mehr kam, steht in den Sternen.

Nach 2012 hast Du geheiratet und 4/4 eingerichtet. Wenn Deine Frau alleine erklärt, hat sie getrennt veranlagen lassen. Sonst ginge das ja nicht.

Wenn Du 2013 und 2016 geringfügig nachgezahlt hast und sich am Einkommen (Mindestlohn) nichts geändert hat, dann würde auch jetzt nicht viel passieren. Zwar sind die Freibeträge gestiegen, so dass mit einer Nachzahlung vielleicht nicht mehr zu rechnen wäre, aber bei einem Mindestlohn wird nur äußerst wenig Lohnsteuer abgeführt. Schau mal auf Deine Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2021 und auf die Summe unter "einbehaltene Lohnsteuer" - ganz weit oben. Nur diese Summe könntest Du - theoretisch - in Gänze zurück erhalten. Mehr nicht. Wenn sie, wie vermutet, sehr niedrig ist, dann würde ich zur Risikominimierung die Finger von einer Steuererklärung lassen.

Liegen Rückmeldungen zu Deiner Leistungsunfähigkeit vor, kann man aus diesem Zeitraum auch keine Forderungen mehr geltend machen. Einzig die Sache, die seinerzeit beim FA vorlag, wäre zu prüfen.

Das Nachfragen beim Finanzamt bezüglich einer vorliegenden Pfändung wäre kein Risiko. Aber das FA könnte aufmerksam werden darauf, dass Du zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wurdest, dies nicht getan hast, und dann ... Was kam dann? Schätzungen, Vollstreckungsaufschub, gar nichts? Da liegt der Hase im Pfeffer. Und käme nun ein findiger FA-SB auf die Idee, Dich nun wieder aufzufordern und für die Zukunft sowieso, dann hast Du den Salat.

Und ich müsste jetzt von meinem Sessel aufstehen, mein Büro verlassen und 40 m weiter jemanden nerven (was ich ungehemmt auch immer wieder tue), die mir etwas von Festsetzungsverjährungen, AO, Hemmungen usw. erzählen müsste. Dann dauert das ein paar Minuten und wir könnten den Schreiben des FA auch entgegen treten, oder Du lässt es einfach ,-)

Schont Deine Nerven und die Zeit spielt für Dich ,-)
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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RE: Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen - von Nappo - 30-09-2022, 10:34

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