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Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen
#12
Hallo Nappo,

jetzt musste ich doch noch mal genauer nachschauen, wie das genau war. Ab dem Jahr 2005 hatte ich die alljährliche Steuerrückerstattung nicht mehr auf mein Konto erhalten, sondern wurde diese mit Rückständen aus Forderungen der zuständigen Landesfinanzkasse aufgerechnet, sprich die haben die Kohle einbehalten. Das ging auch 2006 und 2007 so, bis ich irgendwann keinen Bock mehr hatte, mir die Arbeit zu machen und nix davon zu haben. Also machte ich keine Erklärungen mehr, mit dem Resultat, dass das Finanzamt unter Strafandrohung und Bußgeld und weiß nicht was darauf bestand. Irgendwann haben die nicht mehr nachgefragt.

2012 habe ich dann geheiratet, ein weiteres Kind bekommen und sofort den Braten gerochen, die Verteilung Steuerklasse 3/5 tunlichst sein zu lassen, weil man dann ja wieder erklären müsste und meine Frau und ich einigten uns auf 4/4, so dass bis heute sie erklärt, ich nicht und alle sind happy. Na ja, fast alle. Tongue 

2013 bis 2016 habe ich wieder eine Erklärung abgegeben, mit dem Resultat, dass ich jeweils geringfügig nachzahlen musste (mal 19 EUR, mal 35 EUR usw.). Das war dann aber auch die letzte, seither habe ich keine mehr abgegeben.

Ich sehe das so ähnlich wie Du mit der Leistungsunfähigkeit, diese habe ich allen mich anschreibenden JAs und Jobcentern und wo auch immer meine Ex überall Kohle gezogen hatte, genau formuliert - ich hab außer Mindestlohn nix, bin seit 2012 einem im eigenen Haushalt lebenden minderjährigen Kind gegenüber unterhaltspflichtig, mein Girokonto ist überzogen, kein weiteres Einkommen, kein Vermögen, fertig. Das alles ohne diesen perversen Fragebogen auszufüllen. Jedesmal kam die Rückmeldung, dass ich nicht leistungsfähig sei und ich mich doch bitte melden sollte, falls ich zu Geld komme. Klar, mach ich.

Alles ein wenig verworren das Ganze, worauf ich aber ursprünglich ja hinaus wollte - mit einer erneuten Steuererklärung komme ich ja aus der Deckung. Ich kann die ja schlecht anrufen und fragen, wieviel sie denn noch von mir bekommen bzw. weiterleiten an die zuständige Landesfinanzkasse und ob sich die Abgabe lohnt. Oder ob ich kurz vor einer möglichen Verjährung stehe und mir damit ebendiese evtl. verbaue. Verstehst Du mein Dilemma?

Ich nehme an, ohne einen Kontakt zur Landesfinanzkasse finde ich nie heraus, wie der Kontostand genau ist, richtig?
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RE: Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen - von Nasowas - 30-09-2022, 00:05

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