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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
(03-06-2021, 12:28)Apfelmuss schrieb: Nach der Trennung achtet sie strengst darauf, dass ich nicht mehr Tage als sie habe.
Wie kann ich die Fragestellung an den Gutachter beeinflussen? Kann höchstens noch ein Schreiben an die Richterin verfassen. Kostet ja nix.


"beeinflussen" kannst Du da nichts. Das Wort würde ich auch niemals offiziell verwenden.

Es geht doch darum....
--> Du hast einen Antrag auf Wechselmodell gestellt

Wenn jetzt die Richterin schreibt: "Ich beauftrage einen Gutachter, der die Frage klären soll, wer von den Eltern schneller Apfelsinen schälen kann", dann würdest Du ja auf die Bezugslosigkeit zu deinem Antrag hinweisen und -falls die Richterin bei der Fragestellung bleibt- die Zusammenarbeit mit dem Gutachter unterlassen.
Spätestens in der 2.Instanz würde man dann den Beschluss in solchem Extremfall zerreißen.

Kennst Du die Fragestellung schon? Inwieweit ist es sicher, dass es die Frage nach der Hauptbezugsperson ist/wird?

Ich würde schreiben....
Wir haben ein Wechselmodell vereinbart mit leichtem Überhang zu Gunsten beim Vater und praktizieren es. Eine mögliche Frage nach der Hauptbezugsperson ist deshalb nicht relevant, da beide Eltern im Wechselmodel Hauptbezugspersonen sind (mit leichem Überhang zum Vater).
Es wird gemäß Antrag folgende Fragestellung vorgeschlagen: "Es soll geprüft werden, ob das bisher praktizierte Wechselmodell dem Kindeswohl entspricht".
......vermutlich wird die Richterin sich auf eine solch positive Fragestellung nicht einlassen...
Alternative: "Es soll geprüft werden, welches Betreuungsmodell dem Kindeswohl am Besten entspricht" --> dann muss zumindest auch auf Wechselmodell geprüft werden.

Du darft Dich einfach nicht vom Wechselmodell weglocken lassen. Das versuchen sie nämlich.
Mach es ihnen wenigstens schwer.....
Und sammle Munition für die nächste Instanz....

Du solltest auch immer wieder auf die Kontinuität hinweisen.
Da ihr schon 50/50 praktiziert.... ist die Kontinuität von Vorteil.
Deshalb frage ich mich auch, weshalb Du überhaupt einen Antrag gestellt hast, denn besser kann es eigentlich nicht werden.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Ruckzuckmaschine - 03-06-2021, 13:25

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