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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
Die Anhörung begann damit, dass die Richterin sagte, dass "er" jetzt einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht hat. Ich habe erst gar nicht verstanden, dass die Rede von mir ist. Die Richterin und Beiständin haben dann im Laufe der Anhörung mich mehrmals als "er" bezeichnet.

Als erstes wurde ich gefragt, wie viel ich denn arbeite und wenn meine Frau nur in Teilzeit arbeitet, was sie dann die ganze Zeit tue. Ich habe gesagt, dass ich das nicht wissen kann, weil ich mit dem Kind dann auch nicht zuhause bin und sie diese Frage viel besser beantworten kann, zumal sie auch anwesend ist. Im weiteren Verlauf wurde immer wieder versucht, die Frau als Hauptbezugsperson darzustellen durch solche Behauptungen wie z.Bsp., dass sie ja auch die ersten 2,5 Jahre das Kind betreut hat und dass sie weniger arbeitet. Außerdem wurde von der Richterin und Beiständin ständig dargestellt, dass das Kind die Eltern in einer Gemeinschaft erlebt und dass das Wechselmodell überhaupt nicht besteht.

Meine Frau konnte aber auch selbst nicht überzeugend darstellen, dass sie das Kind in den letzten 2,5 Jahren mehr als 50% betreut hat. Eigentlich hat sie meine Darstellungen irgendwo bestätigt. Richtiges Fiasko der Gegenseite war, als die Richterin ausgehend aus dem Bericht der Beiständin sagte, dass man uns dafür loben kann, dass das Kind von der Trennung gar nicht so viel mitbekommen hat und dass die Darstellungen der Frau wohl etwas übertrieben seien.

Meine Frau trug vor, das sie dem Wechselmodell nicht zustimmen kann, weil ich keine Empathie hätte und das Kind anschreien und schlagen würde. Sie nannte ein Datum (mehr als ein Jahr her) wann ich ihn geschlagen haben soll und erzählte, dass sie das Kind schreien gehört hat und dazukam, weil sie meinte, dass es geschlagen wurde, habe den Schlag aber nicht gesehen. Ich erklärte, dass ich es nicht geschlagen habe.

Dann kam irgendwann die Beiständin zur Sprache und meinte, dass "er" ihr ja gesagt hat, dass ich kompromissbereit wäre und deshalb sie 6/14 vorschlagen würde. Sie fragte mich wieder, ob es mir um Unterhalt geht. Ich sagte, dass die Frage unangebracht wäre, meiner Frau werden solche Unterstellungen auch nicht gemacht. Sie sagte dann, dass es sich in letzter Zeit Fälle häuften, dass Väter die Mütter nicht ausziehen lassen, solange sie dem Wechselmodell nicht zustimmten und dass es wohl an der Unlust liegt, Unterhalt zu zahlen. Ich sagte nur kurz, dass Unterhalt auch bei einem Wechselmodell gezahlt werden muss und dass es mir nicht um Geld geht.

Man hat uns zu einem Vergleich mit 6 Tagen bei mir und 8 Tagen bei ihr bewegen wollen. Meine Frau hat dann gesagt, dass sie mir 5 Übernachtungen und einen Nachmittag gönnen würde. Ich bestand darauf, dass der Umgang basierend auf der heutigen Betreuungssituation beschlossen wird. Dann ordnete die Richterin ein Sachverständigengutachten an, um festzustellen, wer die Hauptbezugsperson des Kindes sei und meinte, dass entsprechend diesem Gutachten das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird. Dazu sagte sie, dass sie in letzter Zeit schon einige Fälle erlebte, wo die Mutter nach Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in ein anderes Land gezogen sei. Die Anwältin der Frau sagte dann aggressiv, dass ich mir das durch den Kopf gehen lassen soll. Ich meinte nur, dass es wohl unglaublich ist, dass mir mit sowas hier gedroht wird. Ich erzählte, dass die Frau schon seit Jahren grundlos den Reisepass des Kindes verstecke, hat aber keinen interessiert.

Als ich sagte, dass ich die Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht als unverhältnismäßig erachte und ein Beschluss bzgl. Umgangsregelung auch ausreichen würde, verlor die Richterin die Nerven, wurde laut und sagte, dass sie das doch eben erklärt habe, dass es jetzt um Aufenthaltsbestimmungsrecht gehe und dass ich mich doch nicht einfach so ohne Anwalt darein setzten kann. :-)

Als nächstes wird das Kind angehört.

Übrigens hat sich das Jugendamt bis heute nicht gemeldet. Die Richterin meinte am Anfang der Anhörung, dass man sich das Statement von den auch später einholen kann und dass man die Anhörung nicht verschieben sollte, da die Sache dringend ist. Wäre das ein Grund sich zu beschweren?
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Apfelmuss - 30-05-2021, 19:37

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