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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
#86
Die wird dem Richter sagen, dass die nur unter der Bedingung auszieht, wenn die das Kind mit nehmen darf und derzeit in der Wohnung krieg ist, wo das Kind von betroffen ist.

Was hat der Richter den jetzt für eine Option, um die Streithähne auseinander zu bekommen? Der kann Deine Ex doch nicht zwingen auszuziehen. Der muss ihr doch das Kind mit geben, damit erstmal Ruhe im Karton ist.

Du gibst dem Richter eine zweite Option, indem Du sagst. Ich kann auch gerne ausziehen und wir machen das Wechselmodell. Damit entwaffnest Du die Ex. Du nimmst ihr das Erpresserpotential. Die Anwältin Deiner Ex hat das schon öfter durchgezogen. Merkt man!

Wobei ich kaum glaube, dass Du ausziehen musst. Die hat ihren eigenen Auszug bereits im Kopf umgesetzt und ist davon überzeugt mit der Erpressernummer durch zu kommen. Es geht also lediglich darum das Erpresserpotential zu neutralisieren, um nicht ausgetrickst zu werden.

Das mit dem Kindergarten ist typisch und kommt von der Anwältin. Die wird der Ex gesagt haben, dass die versprechen muss, dass das Kind im Kindergarten bleibt. Wenn das Kind erstmal bei ihr ist, kräht kein Hahn danach. Der Richter wüßten auch das es gelogen ist; die bräuchten aber diese Argumentationskette, um den Mamis das Kind zu geben.

Ebenfalls Standart. Plumpe lügen, bei denen sich alle Richter und Helferindustrie dumm stellen, um der Mami gesetzeskonform das Kind zu verschaffen. Das macht mich bis heute wahnsinnig, weil es immer so eine offensichtliche verarsch... ist. Da machen echt alle mit. Das habe ich nie verstanden, weil es so dermaßen heftig für das Kind ist.

Aber nicht ausziehen! Nur unter der Bedingung des Wechselmodells! Und glaube keinen versprechen nur harten Fakten. Mich hat sogar die Richterin betrogen. Selbst meinem Anwalt ist die Spucke weg geblieben, weil es so dreist war.
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Alles-durch - 11-11-2020, 00:02

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