31-07-2020, 15:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2020, 15:37 von Alles-durch.)
Aufrechnungsverbot. Das Geld gehört den Kindern und nicht der Ex - so zumindest das Geschwätz des Familienrechtes. Deshalb kämpfen Jugendamt etc. auch für den Unterhalt. Deine Ex braucht nur die Höllenhunde von der Leine lassen und die gehen auf Dich los - das nennt man offiziell "Beistandschaft"
Ob es den Kindern dann tatsächlich zu gute kommt, darfst Du wiederum noch nicht einmal erfragen. Das ist wiederum die Sache Deiner Ex - so das Familienrecht.
Wenn der Anspruch aber fraglich ist, dann keinesfalls zahlen!!!
Alles was Du zuviel zahlst, kommt nie wieder zurück. Das wurde dann für den "laufenden Unterhalt verbraucht" so dass Familienrecht.
Das darfst Du auch nicht mit zu wenig Unterhalt verrechnen
Es wird also von Monat zu Monat neu geguckt.
Zuviel ist weg und zu wenig musst Du nachzahlen
Ob es den Kindern dann tatsächlich zu gute kommt, darfst Du wiederum noch nicht einmal erfragen. Das ist wiederum die Sache Deiner Ex - so das Familienrecht.
Wenn der Anspruch aber fraglich ist, dann keinesfalls zahlen!!!
Alles was Du zuviel zahlst, kommt nie wieder zurück. Das wurde dann für den "laufenden Unterhalt verbraucht" so dass Familienrecht.
Das darfst Du auch nicht mit zu wenig Unterhalt verrechnen
Es wird also von Monat zu Monat neu geguckt.
Zuviel ist weg und zu wenig musst Du nachzahlen