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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
#3
Wie p bereits schrieb ... Chancen gehen unter Null.

Würdest du eine Frau sein, wie eine denken und handeln, ja dann ...
aber das wäre eine Aufforderung zu strafbewertetem Handeln (Frauen dürfen sehr wohl Gewalt gegen das Kind unterstellen und gar viel mehr).

Einen Fehler hast du leider bereits gemacht: Das Wort Scheidung ausgesprochen. Das bedeutet für dich lebenslänglich... zahlen ... die Frau nie gänzlich verbannen zu können ... sie wird gar presenter denn je in deinem zukünftigen Leben sein. Und wenn auch nur als Trauma in deinem Kopf, welches dir der Sorge ums Kind wegen die Psyche zerrupft.

Eine Frau hätte anders gehandelt. Deine Frau hat es bereits getan: Deine psychischen Belastungsgrenzen ausgetestet. In der Hoffnung, DU könntest gar im Ansatz mit Gewalt drohen, dich alternativ vorn Zug schmeißen. Beides bringt Vorteile: Du bist im A... oder unter der Erde, in beiden Fällen fließt die Kohle, ob nach Düsseldorfer Tabelle, oder Witwen- und Waisenkindmodell.

Aus der Ferne diagnostiziere ich hier Borderline. Da ich aber weiß, dass solch eine Psychomacke auch gern nur gespielt wird, um den Mixer in deinem Hirn zu installieren, mag ich es ungern, nach Diagnosen zu schauen. Das was sie mit dir macht ist einfach nur Frauentypisch. Deren Masche, sich die Karten zurecht zu legen.

Heute, nachdem ich selbst mehrfach diese Form der provozierten Zerrüttung der Beziehung erleben durfte, würde ich gänzlich anders handeln: Selbst die Frau zermürben, bis sie durchdreht und dann zum Betreuungsgericht gehen, dort mitsamt der Notarztberichte vorstellig werden, folgend versuchen - als leidender aber sorgevoller Ehemann - für sie eine gesetzliche Betreuung zu installieren. Spiel weiter den sorgsamen Ehemann und halte ihr die Hand auf den Weg in die Klapse. Erst dann reichst du die Scheidung ein, kassiert dein Kind, und sorgst für viel Abstand.

Die „perfekte Entsorgung“ der Ehefrau gibt es natürlich nicht. Die Strategie muss wie beim Schach im Vorwege bis ins Detail geplant werden. Das fällt uns Männern besonders schwer. Frauen liegt sowas von Natur aus im Blut, mit wenigen Ausnahmen natürlich. Diejenigen, die dich sofort verprügeln, oder die Schlösser austauschen. Beides nicht strafbar: Selbstverteidigung, Notwehr, nenn es wie du willst.
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von IPAD3000 - 16-07-2020, 00:29

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