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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
Geantwortet hast du jetzt ja schon, daran ist also nichts mehr zu ändern. Die Beschwerde kannst du dir eigentich sparen, wenn du nur frühere Argumente wiederholst. Die sind durch und nicht anerkannt. Solltest du da Hoffnungen haben, würde ich mir von einem Strafrechtler, der mit Bewährungswiderrufen Ahnung hat Hilfe holen.

Der offene Vollzug ist kein Recht. Da wird Wohlverhalten und Aktivität von deiner Seite gefordert. Wahrscheinlich ist das der beste Fortgang, den du überhaupt noch erreichen kannst.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von p__ - 18-02-2020, 12:14

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