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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
Nein, die Pflichtteils-Klausel wirkt nur gegen das Kind, das beim Tod des Vaters den Pflichtteil geltend machen will statt den durch das Berliner Testament vorgegebenen Erbgang zu akzeptieren. Wird der nämlich nicht geltend gemacht, bleibt der Sohn enterbt.
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RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Mercedes_AMG - 10-08-2018, 12:13
RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Mercedes_AMG - 03-01-2019, 13:44
RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von p__ - 04-01-2019, 15:40

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