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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#68
Die Reihenfolge war:

- Klage der Gegenseite mit Vorlage der Auskünfte ohne Bafög.
- Bafög-Antrag.

Nach meiner persönlichen Meinung müßte ich jetzt ca. 120 EUR/Monat weniger zahlen.

Ich denke, wir können trotzdem die Mutwilligkeit der Klage konstatieren, da die Gegenseite trotz Aufforderung des Bafög-Amtes, weitere Unterlagen vorzulegen, dies nicht gemacht hat und auch nicht gegen den dann falschen Bescheid ersten Bescheid (der aktuelle ist der zweite Bescheid) vorgegangen ist.

Ich bin gespannt, was sie jetzt tun werden, denn aktuell wäre es für sie besser, den Antrag zurückzunehmen und es bei der bisherigen Titel-Höhe zu belassen. Keine Ahnung, ob sie das jetzt noch können. Ich werde heute oder morgen mit meinem Anwalt sprechen.

Simon II
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von Simon ii - 06-12-2018, 16:37

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