16-09-2018, 17:56
Ich hatte mal wieder einen Anwalt, der sein Gewissen abgeschalten hatte, als er von der Richterin seinen Namen hörte, dass er mich vertritt. Somit war es für Ihn erledigt und er hat die gesamte Verhandlung geschwiegen. Aber das ist nun ( nicht ) mehr relevant; außer, dass ich nun einen Vergleich habe der erneut unbegrenzt gilt und ich keinerlei Nachweise erhalte.
Ja, in dem Vergleich steht nur drin, warum es eine Abänderung gab ( volljährigkeit ) und wieviel % ich zu bezahlen habe und zwar zum 01. jeden Monats.
Wegen dem "Unterhalt Null beantragen"--> und "Begründung" habe ich denn ein Recht zu erfahren, ob und wie der Ausbildungsfortgang heranschreitet? Auf welchen § bezieht sich das?
Und Somit wäre ja mal wieder ein Anwalt von nöten, den ich mir nicht leisten kann; aber zahlen muss.
... Ich merke, dass ich immer noch die gleichen Fehler mache: Ich sollte Unterhalt Gerichtlich auf Null bringen und habe Kind nur Aufgefordert mir die Zeugnisse Nachzusenden. Tief in mir will ich das Ding immer nooch unterstützen, obwohl es seit 2014 nicht mehr mein Kind ist...... Verdreht Welt
Ja, in dem Vergleich steht nur drin, warum es eine Abänderung gab ( volljährigkeit ) und wieviel % ich zu bezahlen habe und zwar zum 01. jeden Monats.
Wegen dem "Unterhalt Null beantragen"--> und "Begründung" habe ich denn ein Recht zu erfahren, ob und wie der Ausbildungsfortgang heranschreitet? Auf welchen § bezieht sich das?
Und Somit wäre ja mal wieder ein Anwalt von nöten, den ich mir nicht leisten kann; aber zahlen muss.
... Ich merke, dass ich immer noch die gleichen Fehler mache: Ich sollte Unterhalt Gerichtlich auf Null bringen und habe Kind nur Aufgefordert mir die Zeugnisse Nachzusenden. Tief in mir will ich das Ding immer nooch unterstützen, obwohl es seit 2014 nicht mehr mein Kind ist...... Verdreht Welt