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Unterhaltsvorschuß2017
#10
(25-07-2018, 19:14)Kaymueller schrieb: Ist es zulässig das ich obwohl ich schon Aufstocker bin, das ich dann einfach zum JA gehe und den tittel nach oben auf uhv höhe anpasse und dem jocenter die Veränderung schicke oder macht das jobcenter ärger da ich ja durch titteländerung meine Bedürftigkeit erhöhe

Sagen wir es mal so. Ich würde nicht proaktiv hingehen und höhere Titel ausstellen bzw. die alten Titel erhöhen lassen.
Es gibt schon Gerichtsurteile, das einseitig errichtete Unterhaltsurkunden nicht vom SGBII-Träger anerkannt werden müssen. Am sichersten wäre es, wenn man sich dazu verurteilen lässt oder ggf. einen gerichtlichen Vergleich eingeht. Das Urteil eines Familiengerichts wird man wohl weniger in Frage stellen, als eine freiwillige und einseitige Titulierung. Wenn das JA ggf. auffordert, mehr Unterhalt zu leisten, dann geht man zum JC und holt sich Rückendeckung von dort, bevor man seine Unterschrift unter den neuen, bzw. geänderten Titel setzt. Immer alles schriftlich geben lassen!
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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