17-05-2018, 15:40
(17-05-2018, 14:32)p__ schrieb: Der Beschluss wird damit nicht ungültig, es hätte dir offengestanden die Aktivlegitimation zu bestreiten. Das Gericht war jedenfalls überzeugt, dass sie Inhaber des geltend gemachten Rechts war. Dir steht nur ein neues Verfahren auf neuer Grundlage offen.
@p Danke
Was ist wenn der Richter im Verfahren wusste das Sie nicht Aktivlegitimiert war...