Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Pfändungs und Überweisungsbeschluss
#20
Ich kann nur sagen, dass im Rahmen von Forderungsaufstellungen seitens des Jugendamtes, welches ja oftmals wegen bestehender Beistandschaften Forderungen geltend macht, nie Zinsen ausgewiesen werden. So zumindest bei meinen Schuldnern.

Titulierte Zinsen unterliegen der 30-jährigen Verjährungsfrist, genauso wie die Hauptforderung. Zukünftig entstehende Zinsen unterliegen dieser aber nicht, sondern der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. So zumindest bei "normalen Forderungen", außer bei gekündigten Bankkrediten.

Insofern ist wohl auch Deine Aussage @Arminius, richtig.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Pfändungs und Überweisungsbeschluss - von Nappo - 22-04-2018, 13:08

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Maestro 28 15.205 17-10-2018, 14:26
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste