22-04-2018, 11:11
Ist mir neu. Die Zinsen sind gesetzlich festgelegt, siehe § 288 BGB. Sogar Vereinbarungen, darauf zu verzichten sind nicht erlaubt: "Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die den Anspruch des Gläubigers einer Entgeltforderung auf Verzugszinsen ausschließt, ist unwirksam.". Wieso wurden die Zinsen nicht geltend gemacht?