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Pfändungs und Überweisungsbeschluss
#18
Ist mir neu. Die Zinsen sind gesetzlich festgelegt, siehe § 288 BGB. Sogar Vereinbarungen, darauf zu verzichten sind nicht erlaubt: "Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die den Anspruch des Gläubigers einer Entgeltforderung auf Verzugszinsen ausschließt, ist unwirksam.". Wieso wurden die Zinsen nicht geltend gemacht?
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RE: Pfändungs und Überweisungsbeschluss - von p__ - 22-04-2018, 11:11

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