07-04-2018, 07:44
Schau erst mal, was wirklich passiert. Es kommt stark darauf an, von wem Deine Ex vertreten wird und wie sie selbst drauf ist. Nicht die Streitlust! Es geht um die Rübe und dessen Inhalt.
Wenn Du jemanden hast, dem Du absolut vertraust, dann setze ihn einfach ins Grundbuch an die nächste Rangstelle. Kurz zum Notar und dann die Gebühr bezahlt. Grundbucheintrag auf Mister X in Höhe von .... und fertig. Mister X muss nicht mal mit kommen.
Kommt es zur Versteigerung, wird ja den Rängen nach bedient. Nur so viel zum Super-Gau. Die paulianische Anfechungsklage ist Teil des Insolvenzrechtes. In diesem Fall reden wir von keiner Insolvenz. Eine Zwangsversteigerung muss nicht mit einer Insolvenz einhergehen.
Deine Ex kann Unterhaltsschulden ins Grundbuch eintragen lassen. Dann kann sie aus diesen Beträgen heraus vollstrecken Kann.... Naja, Du hast dann noch die Möglichkeit, nach zu zahlen und das Ding wieder weg zu biegen.
Der Nießbrauch Deines Vaters am Hause ist wertmindernd. Ganz enorm sogar. Das ist ein weiterer Vorteil für Dich. Ansonsten ist es schwierig, ein Haus zu schützen, wenn Gläubiger das Ding auf dem Schirm haben. Der Grundbucheintrag allerdings, würde es Dir wenigstens ermöglichen, das Meiste des Erlöses in deine Tasche fließen zu lassen.
Wenn Du jemanden hast, dem Du absolut vertraust, dann setze ihn einfach ins Grundbuch an die nächste Rangstelle. Kurz zum Notar und dann die Gebühr bezahlt. Grundbucheintrag auf Mister X in Höhe von .... und fertig. Mister X muss nicht mal mit kommen.
Kommt es zur Versteigerung, wird ja den Rängen nach bedient. Nur so viel zum Super-Gau. Die paulianische Anfechungsklage ist Teil des Insolvenzrechtes. In diesem Fall reden wir von keiner Insolvenz. Eine Zwangsversteigerung muss nicht mit einer Insolvenz einhergehen.
Deine Ex kann Unterhaltsschulden ins Grundbuch eintragen lassen. Dann kann sie aus diesen Beträgen heraus vollstrecken Kann.... Naja, Du hast dann noch die Möglichkeit, nach zu zahlen und das Ding wieder weg zu biegen.
Der Nießbrauch Deines Vaters am Hause ist wertmindernd. Ganz enorm sogar. Das ist ein weiterer Vorteil für Dich. Ansonsten ist es schwierig, ein Haus zu schützen, wenn Gläubiger das Ding auf dem Schirm haben. Der Grundbucheintrag allerdings, würde es Dir wenigstens ermöglichen, das Meiste des Erlöses in deine Tasche fließen zu lassen.