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Nein, umöglich
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#94
Alles wie vorhergesagt. An der Akzeptanz der 30 Stunden Woche trotz gesteigerter Erwerbsobliegenheit (vor allem zu DEINEN Lasten) sieht man die hässlich Fratze des institutionalisierten Sexismus besonders deutlich. Versuch mal als Vater in gesteigerter Erwerbsobliegenheit mittels Teilzeitjob den Unterhalt loszuwerden...

Aber dagegen kannst du nichts machen. Es war auch keine Klage von dir gegen die Mutter, das Kind müsste gegen die Mutter klagen, was es natürlich nicht tut.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von p__ - 11-01-2018, 10:54

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