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Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet?
#8
Ich vermute mal ein kräftiges falsches Verständnis der Auskünfte,die sie bekommen hat.
Die Anwältin wird wahrscheinlich gesagt haben, dass sie "Sozialfall" ist und bleibt. Die Unterhaltszahlungen werden auf die Sozialhilfen angerechnet. Sie selbst hat durch Deine Zahlungen nicht mehr als Sozialhilfe zur Verfügung haben. Sie steht sich besser, wenn sie bleibt.
Wenn Du nicht sehr viel verdienst, ist das auch ein wahrscheinliches Ergebnis.
Ob die Anwältin das mit dem Betreuungsunterhalt so ausgerechnet hat, kann Dir egal sein. Lass sie ruhig in dem Glauben, dann kommt evtl. keine Klage. Verbindlich rechnet das dann nach Klage der Richter aus.

Das ist ja die Krux an unserem Rechtssystem, dass man erst viel später erfährt, was in Deinem "Einzelfall" rechtens sein soll.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - von karlma - 19-12-2017, 19:52

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