18-11-2017, 11:09
Da steht "Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gelten die Vorschriften dieses Absatzes insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat."
Das hast du nicht und das ist dir auch nicht unterzujubeln. Das Jugendamt wird auch nicht plötzlich lospfänden. Im Gegenteil, dort knallen die Sektkorken, dass von langjährigen Rückständen überhaupt mal etwas zurückkommt ist die absolute Ausnahme. Häufig werden die Schulden oder Teile davon einfach abgeheftet. Ich wäre schon deshalb nicht so eifrig dabei, proaktiv zu sein und Geld ins Jugendamt zu tragen. Du schuldest dem Jugendamt übrigens nur den Teil in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses, den Rest schuldest du dem Kind bzw. seiner Vertreterin, der Mutter. Das Jugendamt übernimmt bei einer Beistandschaft die Beitreibung. Wird das Kind 18, muss es die Schulden selbst eintreiben.
Deine Altersvorsorge ist sowieso längst gegen die Wand gefahren. Du wirst keine Ansprüche mehr aufbauen können, die dich über die Mindestrente bringen. Sicher kannst du jetzt auch eine zusätzliche private Altersvorge beginnen und unterhaltsmindernd geltend machen, aber das heisst Wasser von allesamt fast leeren Eimern umgiessen. Wie so oft in den heutigen Biografien lohnt es sich kaum mehr, irgendetwas zu machen wenn man mal draussen war.
Laut Rechner kommst du jetzt auf 1846,67 € netto unbereinigt. Abzug Unterhalt 394 Zahlbetrag bei einem Unterhaltsberechtigten, bleiben irgendwas um 1450 EUR. Nach Pfändungstabelle bleibt nicht viel zu pfänden. Den Gesamtrückstand wirst du nicht mehr abtragen können. Bei 100 EUR monatlich zahlst du deutlich über 20 Jahre. Dann bist über 70...
Wie ist eigentlich dein Verhältnis zum Kind und was verdient die Mutter?
Das hast du nicht und das ist dir auch nicht unterzujubeln. Das Jugendamt wird auch nicht plötzlich lospfänden. Im Gegenteil, dort knallen die Sektkorken, dass von langjährigen Rückständen überhaupt mal etwas zurückkommt ist die absolute Ausnahme. Häufig werden die Schulden oder Teile davon einfach abgeheftet. Ich wäre schon deshalb nicht so eifrig dabei, proaktiv zu sein und Geld ins Jugendamt zu tragen. Du schuldest dem Jugendamt übrigens nur den Teil in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses, den Rest schuldest du dem Kind bzw. seiner Vertreterin, der Mutter. Das Jugendamt übernimmt bei einer Beistandschaft die Beitreibung. Wird das Kind 18, muss es die Schulden selbst eintreiben.
Deine Altersvorsorge ist sowieso längst gegen die Wand gefahren. Du wirst keine Ansprüche mehr aufbauen können, die dich über die Mindestrente bringen. Sicher kannst du jetzt auch eine zusätzliche private Altersvorge beginnen und unterhaltsmindernd geltend machen, aber das heisst Wasser von allesamt fast leeren Eimern umgiessen. Wie so oft in den heutigen Biografien lohnt es sich kaum mehr, irgendetwas zu machen wenn man mal draussen war.
Laut Rechner kommst du jetzt auf 1846,67 € netto unbereinigt. Abzug Unterhalt 394 Zahlbetrag bei einem Unterhaltsberechtigten, bleiben irgendwas um 1450 EUR. Nach Pfändungstabelle bleibt nicht viel zu pfänden. Den Gesamtrückstand wirst du nicht mehr abtragen können. Bei 100 EUR monatlich zahlst du deutlich über 20 Jahre. Dann bist über 70...
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