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Frage zu Unterhalt und neuer DDT 2018
#2
Hallo,

ich würde folgendermaßen vorgehen:

1. Versuchen einen Titel generell zu vermeiden und freiwillig zahlen (2017: €298, ab 2018: €286).
2. Einen freiwilligen statischen Titel machen über €286 machen (Zahlbetrag ab 2018); Differenz zu €298 (€13) in 2017 freiwillig dazu zahlen.
3. Falls es nicht anders geht: dynamischer Titel über Stufe 3 DDT gültig ab 01.01.2018

Auf alle Fälle gilt es vermeiden einen dynamischen unbefristeten Titel bis zum 31.12.2017 zu unterschreiben, da sich ab 2018 die Eingruppierung ändert, durch den Titel dies jedoch nicht berücksichtigt wird und du somit mehr zahlen musst als gesetzlich vorgesehen. Hier musst du u. U. tricksen und die Unterzeichnung/Termine herauszögern z. B. wegen Krankheit, Fortbildungen, Urlaub usw.

Ist dein Einkommen schon bereinigt (berufsbedingte Kosten, Fahrtkosten Altersvorsorge usw.)? Bei umfangreicher Betreuung des Kindes durch dich kann auf eine Höherstufung in der DDT verzichtet werden. Ich würde es generell auf eine Klage vor Gericht ankommen lassen, bevor ich einen Deal mit dem Jugendamt machen würde.

Grüße

Lullaby
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RE: Frage zu Unterhalt und neuer DDT 2018 - von Lullaby - 08-11-2017, 14:25

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