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Beistandschaft, wie damit umgehen
#14
Die Vorlage habe ich ergänzt:
Muttiamt soll erklären, warum sie selber nur xxx,- Unterhalt für Kinder zwischen tt und tt Jahren bei ausbleibendem Barunterhalt zahlen. Der Vaterzahldepp aber viel mehr blechen soll. Bedarf des Kindes richtet sich nicht nach dem Vatereinkommen. Nur danach, was es tatsächlich benötigt. Der zusätzliche Barunterhalt zusätzlich zum Betreuungsunterhalt wurde vom Gesetzgeber hier mit xxx Euro festgelegt (UVG). Daran muss sich das Muttiamt halten. Ein Kind ist keine Geldquelle für AE.

Muttiamt kann nun weiter rumquaken. Wenn eine (Auskunfts)Klage droht, marschiere ich mit der vorbereiteten Titulierungvorlage zum Notar und lasse den bisherigen Zahlbetrag titulieren. Die ist noch erweitert mit dem Satz aus der FAQ zum Jugendamt.  "Ich unterzeichne vorliegenden Titel nicht freiwillig, sondern aufgrund von einer erpresserisch geäusserten Forderung des Jugendamtes, veranlasst von Frau XY, andernfalls würde ich sofort vor Gericht gebracht"
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RE: Beistandschaft, wie damit umgehen - von p__ - 28-08-2017, 11:30
RE: Beistandschaft, wie damit umgehen - von p__ - 10-09-2017, 22:23
RE: Beistandschaft, wie damit umgehen - von p__ - 11-09-2017, 09:31
RE: Beistandschaft, wie damit umgehen - von Asltaw - 16-09-2017, 13:41

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