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Mit Tochter um 2:00 Uhr Nachts auf Straße - 1,69 Promille
#2
Eine Mutter kann sich das leisten, ein Vater nicht. Morgens um zwei im Suff mit einer Sechsjährigen, von der Polizei aufgegriffen ist zwar übel, aber auch keine anhaltende Verletzung des Kindeswohls. Eine Nachtwanderung ist in den Ferien eine ziemlich normale Sache, im Imbiss rumzuhängen ist schon problematischer. Mit dem Auto bist du auch nicht gefahren. Was deine Tochter von dir hält, nachdem sie dich betrunken erlebt hat und von der Polizei in Gewahrsam genommen wurde, weiss ich nicht, positiv dürfte es nicht sein.

Die Mutter hat nun natürlich eine Steilvorlage für die üblichen eigenmächtigen Sabotageakte. Wenn einem das Kind in der früh um zwei von der Polizei vom betrunkenen Vater gebracht wird, kann sie vom Leder ziehen. Ich weiss nicht, wie gut du mit ihr reden kannst, eine kurze Erklärung mit Einsicht und Zusicherung, normale Zubettgehzeiten einzuhalten kostet dich nichts. Schwierig wirds, wenn Alkohol schon öfter ein Thema war. Dann tun sich grundsätzliche Probleme auf deiner Seite auf, die du dringend angehen solltest. Gründlich, ehrlich, konsequent.

Die Umgangsregelung gilt trotzdem weiter. Wenn sie die nicht einhält wird ein Richter sie aber noch weniger als üblich zu Ordnungsgeld verdonnern.
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RE: Mit Tochter un 2:00 Uhr Nachts auf Straße - 1,69 Promille - von p__ - 31-07-2017, 19:13

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