04-07-2017, 18:31
Das führt dann zu Zwangsgeld und irgendwann vielleicht zu Zwangshaft.
Das ist die Regelung Par. 888 ZPO.
Schätzung wie Par. 162 Abgabenordnung (AO) ist nicht!
Es gibt aber die Möglichkeit der speziellen Kostentragungspflicht nach 243 FamFG, wenn du gegen Auskunftspflicht verstößt.
Ggf. werden die Folgeverfahren vom reinen Scheidungsverfahren abgetrennt.
Das ist die Regelung Par. 888 ZPO.
Schätzung wie Par. 162 Abgabenordnung (AO) ist nicht!
Es gibt aber die Möglichkeit der speziellen Kostentragungspflicht nach 243 FamFG, wenn du gegen Auskunftspflicht verstößt.
Ggf. werden die Folgeverfahren vom reinen Scheidungsverfahren abgetrennt.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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