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Unterhaltsvorschuss soll verlängert werden
Spannend ist doch wieviele Steuergelder verschwendet wurden und werden an vermeintlich alleinerziehende.
Kann man eigentlich einen Antrag stellen das aufgrund folgendem link kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht?
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin....price=0.0



"1. Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2. Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren."
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RE: Unterhaltsvorschuss soll verlängert werden - von Absurdistan - 14-06-2017, 19:57
Unterhaltsvorschuss bis 18 Jahre - von hans2000 - 24-01-2017, 08:47

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