14-06-2017, 19:57
Spannend ist doch wieviele Steuergelder verschwendet wurden und werden an vermeintlich alleinerziehende.
Kann man eigentlich einen Antrag stellen das aufgrund folgendem link kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht?
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin....price=0.0
"1. Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2. Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren."
Kann man eigentlich einen Antrag stellen das aufgrund folgendem link kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht?
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin....price=0.0
"1. Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2. Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren."