Rückübertragung?
D.h. (i. d. Regel) die Unterhaltsberechtigte muss die erhaltenen Unterhaltsvorschüsse wieder zurückzahlen?
Das wäre ein Spaß, da würden die Exen auch mal plötzlich ins Rudern geraten, denn die Knete ist ja bekanntlich schon längst für Zalando, Makeup und Klamotten verkloppt worden.
Wenn die Gemeinde/Stadt/Bund ihre Schulden auf die Unterhaltsberechtigte überträgt, bekäme diese (gesetzt den Falle der Unterhaltspflichtige begleicht) ja 2x den Unterhalt.
Insofern verstehe ich nicht richtig wie so eine Rückübertragung ablaufen soll. Gibt es das in der Praxis überhaupt mehr als 1x pro 1000 Fälle?
D.h. (i. d. Regel) die Unterhaltsberechtigte muss die erhaltenen Unterhaltsvorschüsse wieder zurückzahlen?
Das wäre ein Spaß, da würden die Exen auch mal plötzlich ins Rudern geraten, denn die Knete ist ja bekanntlich schon längst für Zalando, Makeup und Klamotten verkloppt worden.
Wenn die Gemeinde/Stadt/Bund ihre Schulden auf die Unterhaltsberechtigte überträgt, bekäme diese (gesetzt den Falle der Unterhaltspflichtige begleicht) ja 2x den Unterhalt.
Insofern verstehe ich nicht richtig wie so eine Rückübertragung ablaufen soll. Gibt es das in der Praxis überhaupt mehr als 1x pro 1000 Fälle?