08-11-2016, 13:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-11-2016, 13:16 von fragender.
Bearbeitungsgrund: Schreibfehler
)
Sie hatte es geschafft, mit o.g. Hilfen, mich bei der Staatsanwaltschaft in Verruf zu bringen.
Somit hatte Sie wohl ein Schreiben von der Polizei, dass eine Anzeige gegen mich vor liegen würde.
Obwohl die Anschuldigungen in keinster Weise standhaft waren, konnte Sie meinen ersten davon überzeugen, dass ich Schuld an Ihrer Finanzieller Lage bin.
nachdem Sie das Sorgerecht nun hatte und Sie sich sicher sein konnte, dass Kind 1 mitziehen würde, hat Sie eine Namensänderung beim hiesigen Landratsamt beantragt und den wisch mit der Bestätigung der Anzeige eingereicht.
Wie bei Dir hätte ich mich äußern können, was ich auch tat, aber natürlich nicht ausreichte und hätte dann wie Du klagen müssen.
Das Schreiben, dass die Staatsanwaltschaft die Sache einstellt habe ich 2 Monate nach der Fristablauf bekommen.... Uppps, zu spät
Somit hatte Sie wohl ein Schreiben von der Polizei, dass eine Anzeige gegen mich vor liegen würde.
Obwohl die Anschuldigungen in keinster Weise standhaft waren, konnte Sie meinen ersten davon überzeugen, dass ich Schuld an Ihrer Finanzieller Lage bin.
nachdem Sie das Sorgerecht nun hatte und Sie sich sicher sein konnte, dass Kind 1 mitziehen würde, hat Sie eine Namensänderung beim hiesigen Landratsamt beantragt und den wisch mit der Bestätigung der Anzeige eingereicht.
Wie bei Dir hätte ich mich äußern können, was ich auch tat, aber natürlich nicht ausreichte und hätte dann wie Du klagen müssen.
Das Schreiben, dass die Staatsanwaltschaft die Sache einstellt habe ich 2 Monate nach der Fristablauf bekommen.... Uppps, zu spät