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KU bei weiterem Kind aus weiterer Ehe
#15
Solange sie keine Sozialleistungen bezieht, könnt ihr vereinbaren was ihr wollt. Unterhalt ist zuerst mal immer Elternsache. Es darf eben nicht zu Lasten Dritter gehen. "Wir zahlen uns gegenseitig nix, dafür beantragst du ALG II" geht nicht.
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RE: KU bei weiterem Kind aus weiterer Ehe - von p__ - 08-11-2016, 10:19

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