06-10-2016, 09:53
(06-10-2016, 09:34)JessyHa80 schrieb: möchte nur wissen, ob er die Zahlungen einfach so einstellen kann oder ob mir rechtlich ein Mehrbedarf von ihm zusteht. :-)
Wenn es keine gerichtliche Vereinbarung über die Unterhaltshöhe einschl. Mehrbedarfe gibt, kann er die Zahlungen dafür jederzeit sang- und klanglos einstellen. Dafür muß er nicht mal warten, bis du wieder in Arbeit bist. Soweit ich deine Frage verstanden habe, zahlt er derzeit freiwillig, ohne das darüber ein Gerichtsbeschluß vorliegt (Du willst ihm auch kein "Amt" aufbürden). Einen pauschalen rechtlichen Anspruch auf Mehrbedarf gibt es aber nicht. Ob das Kind überhaupt so einen Anspruch haben könnte, hängt von einigen Faktoren ab, wie P schon schrieb.
Darüber geht aus der Fragestellung aber nichts an Informationen hervor.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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