06-09-2016, 11:23
Vielen Dank für die Warnung, werde jetzt alle Mittel ausschöpfen, ins Frauenhaus kann sie nicht, da Sie nur eine Genehmigung für das Kind in der jetzigen Wohnung hat.
Dem Kindeswohl entsprechend ist ein Frauenhaus negativ für die Entwicklung des Kindes sowohl sie ja auch dann nicht mal eine Wohnung hat.
Sie hat eine Anwältin, natürlich gestellt. Wie gesagt ziehe das jetzt Gerichtlich durch.
Wenn das nicht klappt, das Ganze nochmal von Vorne über Belgien, da kriege ich mindestens einen 50/50 Umgang, der ist mir dann sicher.
Für Tipps bin ich sehr dankbar.
Dem Kindeswohl entsprechend ist ein Frauenhaus negativ für die Entwicklung des Kindes sowohl sie ja auch dann nicht mal eine Wohnung hat.
Sie hat eine Anwältin, natürlich gestellt. Wie gesagt ziehe das jetzt Gerichtlich durch.
Wenn das nicht klappt, das Ganze nochmal von Vorne über Belgien, da kriege ich mindestens einen 50/50 Umgang, der ist mir dann sicher.
Für Tipps bin ich sehr dankbar.