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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
(24-08-2016, 20:00)Einszweidrei schrieb: Was ist davon zu halten?

Es ging aus wie erwartet. Eingestellt ohne Auflagen. Dabei hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls wie erwartet eine (eigentlich sehr peinliche) Formulierung gewählt, das eigene Gesicht zu wahren. Aber versucht haben sie es trotzdem in mehreren Stufen, aus diesem Mist heraus dir noch irgendwas in die Tasche zu lügen. Müssen wohl viel Zeit haben, um solche von Anfang an klaren Fälle umzuschreiben. Oder es macht ihnen Spass. Ist ja auch angenehmer und risikoloser wie gegen wirkliche Kriminellen vorzugehen.

Schreibe nichts mehr. Ende. Halte nur deinen Falschbeschuldigungssensor dauerhaft scharf gestellt, auch wenn sich ahnungslose Dritte darüber lustig machen. Die Ex hat das eiskalt probiert, um ihre Ziele zu erreichen. Das kann sie wieder, das können auch Andere.
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