21-04-2016, 09:04
So, nun ging es weiter.
Ich habe dem Gericht schriftlich erklärt, dass hier wohl ein Fehler vorliegt. Ich habe deutlich einen Antrag auf AUSKUNFT gestellt, jedoch das Gericht (oder der, die RPf. ignorieren dies) und lassen die Sache als "Elterliche Sorge" weiter laufen. Hierzu die erste Frage: geht das so einfach oder ist somit das gesamte Verfahren für den allerwertesten?
Gestern habe ich nun einen Beschluss des Gerichtes bekommen, auf o.g. Entscheidung des Gerichtes, nun ein Verfahrensbeistand bestellt wurde.
Zweite Frage: da das Gericht wohl nun auf der Schiene fährt, dass dies eine Angelegenheit der "Elterlichen Sorge" sei obwohl ich schon eine Weile KEIN Sorgerecht mehr habe, soll ich dann einen Antrag auf einen Rechtsanwalt stellen? Denn laut meinem Verständnis muss ja ein RA anwesend sein, wenn es um die "Elterliche Sorge" geht.
Ich habe dem Gericht schriftlich erklärt, dass hier wohl ein Fehler vorliegt. Ich habe deutlich einen Antrag auf AUSKUNFT gestellt, jedoch das Gericht (oder der, die RPf. ignorieren dies) und lassen die Sache als "Elterliche Sorge" weiter laufen. Hierzu die erste Frage: geht das so einfach oder ist somit das gesamte Verfahren für den allerwertesten?
Gestern habe ich nun einen Beschluss des Gerichtes bekommen, auf o.g. Entscheidung des Gerichtes, nun ein Verfahrensbeistand bestellt wurde.
Zweite Frage: da das Gericht wohl nun auf der Schiene fährt, dass dies eine Angelegenheit der "Elterlichen Sorge" sei obwohl ich schon eine Weile KEIN Sorgerecht mehr habe, soll ich dann einen Antrag auf einen Rechtsanwalt stellen? Denn laut meinem Verständnis muss ja ein RA anwesend sein, wenn es um die "Elterliche Sorge" geht.