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Zugewinnausgleich für Immobilie
#5
Vieles wurde nun schon richtigerweise gesagt. Um Verschiedenes nochmal zu unterstreichen:

a) Teilungsversteigerung. Diese genau zu erklären, kann ein Forum im Grunde nicht leisten. Vergiß das Thema schnell. Theoretisch natürlich möglich. Informationen solltest Du dazu hier holen. Auch zum Abgewöhnen: teilungsversteigerung.net (Diese Jungs sind übrigens besser als Anwälte auf diesem Gebiet)

b) Natürlich hängt bei der Vermögensauseinandersetzung (wobei es hier - wie meistens - eher um die Verteilung von Schulden geht) , wobei Ihr sicher Beide ganz gut verdient habt, aber eben auch gut gelebt, von dem zukünftigen Klima zwischen Euch beiden ab. Entweder Ihr schlagt Euch wegen der Differenz zwischen Hypothek und Marktwert des Hauses die Rübe ein, dann verdienen die Anwälte am besten, oder Ihr macht eine vernünftige Scheidungsfolgevereinbarung, wie schon oben gesagt wurde.

c) Kindesunterhalt - wie auch schon gesagt wurde - kann weder aufgerechnet noch verrechnet werden. Jeder Familienrichter schlägt Dir das zu jedem Zeitpunkt um die Ohren. Das ist schlicht Fakt. Wenn die sonst nichts können, aber das kriegen sie hin. Mit Sicherheit. Und im Prinzip ist es auch richtig. Es gäbe den Ausweg der "Erfüllungsübernahme". Zu dem Stichwort gibt es einen Thread. Aber naja. Ob das bei Euch Sinn macht, mag ich nicht beurteilen können.

d) Natürlich darfst Du niemals (!) aus einem Grundbuch raus, ohne das Dich gleichzeitig (!) die Bank aus der gesamtschuldnerischen Haftung lässt. Das lässt sich mit der Bank abklären und der Notar dokumentiert dann Beides im Verbund. Du wärst nicht der Erste, der für ein Haus bezahlen darf, dass ihm nicht mehr gehört. Wenn das Deine Ex nicht versteht, dann ist sie - mit Verlaub - entweder nicht informiert, was entschuldbar ist, oder bösartig. Das kann ich ebenfalls nicht beurteilen ;-)

Der Schritt in die 30 qm Bude wird Dich erst mal umhauen. Aber nur so lange, bis du begriffen hast, dass es eine tolle Sache ist, ohne 400.000 Euronen Schulden, mal Geld auf andere Weise ausgeben und (nebenbei anlegen) zu können.

Du hast nirgendwo geschrieben wie alt Dein Kind ist. Du solltest dringend strategisch denken. Jetzt wegen Vermögensangelegenheiten einen Streit vom Zaun zu brechen, kann ein Rohrkrepierer werden. Fühlt sich die Frau dort überrumpelt, trägt sie es womöglich über's Kind aus und wir sprechen uns hier wieder in Sachen "Umgangsboykott" und anderen feinen Sachen.

Verschaffe Dir einen Informationsvorsprung. Dann mach Deinen Plan. Den Info-Vorsprung nutzend, versuchst Du Deine Ex von Lösung X , alternativ Y, zu überzeugen. Sie muss überzeugt sein, dass sie nicht Nachteile in Kauf nehmen muss. Und dann bring Alles möglichst schnell unter Dach und Fach, bevor sie anfängt zu denjenigen zu rennen,die ihr erzählen, was ihr so "alles zusteht" ...
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Zugewinnausgleich für Immobilie - von schade16 - 25-02-2016, 14:59
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 25-02-2016, 15:51
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von Theo - 25-02-2016, 17:55
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RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 11-04-2016, 11:54

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