29-12-2015, 11:34
(29-12-2015, 03:13)Martini schrieb: Das JC ist nun daran interessiert, die Bedürftigkeit von Peter zu beenden und drängt ihn, einen besser bezahlten Job anzunehmen.
Drängen ist nicht tragisch.
Bei der Biographie in dem Alter als Berufsanfänger und den gesundheitlichen Problemen wird er sowieso nie wieder so viel verdienen, dass er die Titel zahlen kann. Also kann er auch etwas weniger arbeiten (es muss ja nicht gleich ein 400 EUR Minijob sein, 25 oder 30 Wochenstunden im neuen Beruf sind vielleicht besser für ihn) und dazu ergänzende Leistungen beantragen. Wichtig ist, dass keine Schulden entstehen, der Unterhalt trotzdem fliesst und vor allem dass er sich nicht vollends gesundheitlich ruiniert.
Wenn die neue Partnerin nachweislich so lange ausserhalb der EU ist und keinen Wohnsitz bei ihm hat, wird sich eine Bedarfsgemeinschaft mit ihr wohl abwenden lassen. Auf jeden Fall auch keine entstehen lassen. Nicht heiraten, keine geminsame Wohnung.