26-12-2015, 11:09
(26-12-2015, 09:35)McHammer schrieb: da gerichtlich eh ausgemacht war, dass ich die Tochter heute von 9-19 Uhr hole
Dann kommt man um Neun um das Kind abzuholen und bringt es um 19 Uhr wieder zurück. Keinerlei Kommunikation vorher, währenddessen, nachher, ausser es passiert etwas unvorhergesehenes, das die 9-19 Regelung verändern muss.
Sonderwünsche sind abzustellen. Hat sich die Ex an eine Sonderbehandlung mit Ankündigungen o.ä. gewöhnt, dann muss sie sich das besser gestern wie heute abgewöhnen. Wie sie das macht, ist ihr Problem.