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Meldepflicht bei Absprachen
#3
(26-12-2015, 09:35)McHammer schrieb: da gerichtlich eh ausgemacht war, dass ich die Tochter heute von 9-19 Uhr hole

Dann kommt man um Neun um das Kind abzuholen und bringt es um 19 Uhr wieder zurück. Keinerlei Kommunikation vorher, währenddessen, nachher, ausser es passiert etwas unvorhergesehenes, das die 9-19 Regelung verändern muss.

Sonderwünsche sind abzustellen. Hat sich die Ex an eine Sonderbehandlung mit Ankündigungen o.ä. gewöhnt, dann muss sie sich das besser gestern wie heute abgewöhnen. Wie sie das macht, ist ihr Problem.
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Meldepflicht bei Absprachen - von McHammer - 26-12-2015, 09:35
RE: Meldepflicht bei Absprachen - von karlma - 26-12-2015, 09:56
RE: Meldepflicht bei Absprachen - von p__ - 26-12-2015, 11:09
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RE: Meldepflicht bei Absprachen - von Skipper - 26-12-2015, 13:14
RE: Meldepflicht bei Absprachen - von kay - 26-12-2015, 15:46

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