16-11-2015, 21:11
(16-11-2015, 20:32)CheGuevara schrieb: Ganz vermieten würde ich ggf. nicht.
Das ist ein spannendes Stichwort.
Als Eigentümer kann man wohl den Mieter leicht per Eigenbedarfskündigung raus kanten. Voraussetzung dafür das das funktioniert ist wohl, daß der Eigentümer dort wohnt (z.B. im Kellerloch) und halt mehr Raum für sich benötigt und aus diesem Grund einer Eigenbedarfskündiigung aus spricht. Wenn er niicht dort wohn kippen wohl die Gerichte eine Eigenbedarfskündigung.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A