09-11-2015, 14:44
1 - Ich würde mich beraten lassen. Auf ersten Blick würde ich jeweils getrennte Titel bevorzugen. Aber vielleicht hat der Notar gute Argumente, es anders zu machen. 20,-- € Ersparnis macht keinen Sinn, wenn andere Lebensverhältnisse es erforderlich machen, Einzeltitel vorzulegen. Z.B. bei Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes. (Oder sind es Zwillinge?)
2 - Gläubiger ist das Kind. Beistand oder Mutter nehmen für das Kind die Rechte wahr. Das kann auch wechseln, z. B. wenn die Mutter die Beistandschaft beendet. Deswegen macht nur ein Titel für das Kind Sinn.
3. Was ist Dir denn wichtig? Du titulierst. Wenn das Geld am 1. von Dir zur Verfügung gestellt werden kann, macht es keinen Sinn, darüber zu streiten.
2 - Gläubiger ist das Kind. Beistand oder Mutter nehmen für das Kind die Rechte wahr. Das kann auch wechseln, z. B. wenn die Mutter die Beistandschaft beendet. Deswegen macht nur ein Titel für das Kind Sinn.
3. Was ist Dir denn wichtig? Du titulierst. Wenn das Geld am 1. von Dir zur Verfügung gestellt werden kann, macht es keinen Sinn, darüber zu streiten.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka