Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung.
#5
Herr (Beistandname),

ihre unhöflichen Zahlungsbefehle mit Pfändungsdrohung habe ich erhalten. Ihnen liegen meine Einkommensverhältnisse incl. Nachweisen bis hinunter zu kleinsten Details vor. Wie selbst Sie auf den ersten Blick sehen können, liege ich weit unter der Pfändungsgrenze der Tabelle in §850c ZPO, die für ältere Rückstände gilt. Ihnen ist sehr wohl ganz genau bewusst, dass ich nicht zahlen kann, Drohkulissen dazu wirken peinlich verfehlt. Ich lege auch gerne noch einmal die Vermögensauskunft ab, wenn ihnen das Lustgefühle wenn schon nichts in der Sache bringt.

Es interessiert mich nicht, ob sie sich mit einer von vornherein fruchtlosen Pfändung lächerlich machen und die Kosten dafür wie üblich dem Steuerzahler anheimfallen. Sollte mich der Arbeitgeber daraufhin unter den üblichen Vorwänden kündigen, würde das mangels Einkommen auch das Ende des laufenden Unterhalts bedeuten, Rückstände sowieso. Für diesen Unterhaltsdiebstahl am Kind sind dann sie persönlich unmittelbar verantwortlich. Es verwundert mich, dass solche überaus simplen Zusammenhänge einem Jugendamtsbeistand unbekannt sind.

gez.
Schwanzus Longus
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung. - von p__ - 13-09-2015, 12:31

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste