Der Wunsch der Anwältin ist Blödsinn!
Wenn das Kind eine Ausbildung macht, hat es Anspruch auf 670 EUR pro Monat. Davon geht aber das Kindergeld in kompletter Höhe ab (wie ist die aktuelle Höhe? 190 EUR?), so daß real ein Anspruch von 480 EUR übrig bleibt.
Also weniger, als der Vater aktuell zahlt.
Dies Summe verringert sich weiter um den Betrag, den das Kind ggf. als Ausbildungsunterhalt bekommt. Dieser muß abzüglich einer Pauschale von 90 EUR in voller Höhe angerechnet werden.
Macht das Kind keine Ausbildung, so hat es nach Ablauf einer "Orientierungsphase" von max. ca. 3 Monaten KEINEN Anspruch mehr auf KU!
ICH an der Stelle des Vaters würde die Zahlungen SOFORT stoppen (so habe ich das bei meinem mittleren Kind ebenfalls gemacht, da dieses Kind glaubte, sich auf meine Kosten einen faulen Lenz machen zu können).
Relativ gut erklärt ist das hier:
http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
Simon II
Wenn das Kind eine Ausbildung macht, hat es Anspruch auf 670 EUR pro Monat. Davon geht aber das Kindergeld in kompletter Höhe ab (wie ist die aktuelle Höhe? 190 EUR?), so daß real ein Anspruch von 480 EUR übrig bleibt.
Also weniger, als der Vater aktuell zahlt.
Dies Summe verringert sich weiter um den Betrag, den das Kind ggf. als Ausbildungsunterhalt bekommt. Dieser muß abzüglich einer Pauschale von 90 EUR in voller Höhe angerechnet werden.
Macht das Kind keine Ausbildung, so hat es nach Ablauf einer "Orientierungsphase" von max. ca. 3 Monaten KEINEN Anspruch mehr auf KU!
ICH an der Stelle des Vaters würde die Zahlungen SOFORT stoppen (so habe ich das bei meinem mittleren Kind ebenfalls gemacht, da dieses Kind glaubte, sich auf meine Kosten einen faulen Lenz machen zu können).
Relativ gut erklärt ist das hier:
http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
Simon II