17-08-2015, 14:37
Zitat:"Künftige Erblasser, die im Ausland leben, sollten wegen dieses Wohnsitzprinzips genau prüfen, welche Folgen das Erbrecht der Wahlheimat bei ihrem Tode hat", empfiehlt Anton Steiner vom Deutschen Forum für Erbrecht in München. "Viele wissen nicht, wie unterschiedlich die Erbrechtsgesetze der Mitgliedstaaten sind." Ein Beispiel: In Deutschland erben etwa Ehegatten und Kinder grundsätzlich gemeinsam, in Schweden erbt unter Umständen der Ehegatte alleine, und in Frankreich haben Ehepartner meist nur eine Art Nießbrauch am Nachlass.https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?i...0975f92ab3
Also wer noch was ins Ausland retten konnte........
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !