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Brief vom Jugendamt
#11
Karl,

das ist eine Zahlungsaufforderung, die regelmäßig verschickt wird, um den UAnspruch zu erhalten.

Du solltest schon irgendwie drauf reagieren, und wenn Du denen nur mitteilst, daß Du weder die Rückstände ausgleichen, noch laufende Unterhalte zahlen kannst, daß Du leistungsunfähig bist.
Könnte sich auch günstig auf das Ermittlungsverfahren auswirken.

Wenn Du ein schmales Einkommen hast, dann könntest Du über ergänzende Leistungen nach SGB nachdenken und Deine UPflichten über diese Kante erfüllen.

Also 170er müßte nun wirklich nicht sein, auch Zwangsmaßnahmen oder so nicht.

Und das Schreiben der Kasse solltest Du Dir wegen der vollen Anrechnung des Kindergeldes in Gold Rahmen und ggf frechen Forderungen der Beistandschaft entgegenhalten.

Hast Du Umgang?  

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Brief vom Jugendamt - von Karl - 09-08-2015, 00:08
RE: Brief vom Jugendamt - von Bruno - 09-08-2015, 00:51
RE: Brief vom Jugendamt - von p__ - 09-08-2015, 09:33
RE: Brief vom Jugendamt - von Skipper - 09-08-2015, 09:52
RE: Brief vom Jugendamt - von Bruno - 09-08-2015, 15:40
RE: Brief vom Jugendamt - von Sixteen Tons - 09-08-2015, 15:48
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RE: Brief vom Jugendamt - von Bruno - 09-08-2015, 16:39
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RE: Brief vom Jugendamt - von karlma - 09-08-2015, 23:08
RE: Brief vom Jugendamt - von Karl - 10-08-2015, 14:07

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