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Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren?
#3
Wir sind schon beim Amtsgericht gewesen. Dort wurde die gemeinsame Sorge abgelehnt. Wir können doch nicht einfach ein Schreiben aufsetzen, 2 Zeugen unterschreiben lassen, und das wars. Soooo einfach?
Ungefähr so?

Die Eltern( Namen) von Kind sind sich darüber einig das sie Kind gemeinsam sorgeberechtigt getrennt erziehen.
Der Betreuungsschwerpunkt liegt weiterhin bis auf weitere Absprachen der Eltern bei der Mutter.
Beide Eltern verpflichten sich gegenseitig die enge Bindung des Kindes zum anderen Elternteil und anderen wichtigen Bezugspersonen (Geschwister/Großeltern) zu berücksichtigen und zu fördern. Beide achten bei der optimalen Umgangsplanung für das Kind auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Unterschreiben und ab ans Gericht?
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RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von Absurdistan - 24-06-2015, 11:54
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 00:05
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 12:08
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 14:58

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