22-05-2015, 14:42
Ich habe auch nicht behautet, das BVerfG habe dem EGMR widersprochen. Sie haben ihn auf einem schmutzigen Pfad umgangen. In der Sache selbst bleibt ohnehin nur festzustellen, dass die Richter des Falls das Fahrzeug mit Karacho gegen eine Wand gefahren haben. Da kann man abwägen was man will, der Unfall kann nicht mehr ungeschehen zu machen sein. Das war aber gar nicht die Forderung des Klägers.