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Beihilfeberechtigung bzw. Krankenversicherung des volljährigen Kindes nach Scheidung
#5
(07-04-2015, 20:37)kleine.segelmaus schrieb: Außerdem ist der Vater der Meinung (bzw. seine Beihilfestelle), dass unsere Tochter bei ihm versichert bleiben müsse, weil dies gesetzlich gar nicht anders möglich sei.
Was für eine Beihilfestelle? Ansonsten lass das Kind doch bei ihm versichert sein!
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RE: Beihilfeberechtigung bzw. Krankenversicherung des volljährigen Kindes nach Scheidung - von blue - 07-04-2015, 20:56

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