18-01-2015, 19:56
yepp...da uneinigkeit über wohnort und kind schonn so lange zwangsentfremdet wurde....sehe ich, daß der gewöhnl. aufenthalt bei ex ist, zu einem entzug des abr wird es nicht kommen, da beide erziehungsfähig sind.
den anwalt würde ich auf den meeresgrund schicken und das mandat entziehen,
mein vorschlag: (wenn noch kein beschluß oder vergleich ergangen - oder hat der richter schon eine richtung angegeben???)
1. beantrage umgang 2 x mtl von freitag nachm. bis sonntag abend
2. wenn du es dir einrichten kannst, 2 tage die woche, klar die 180 km mußt du in kauf nehmen, aber u.u. beim JA finanzielle hilfe für die fahrt beantragen - das geht - lass dich nicht abwimmeln!
3. hast du prozesskostenhilfe beantragt???? wichtig - evtl. diesen antrag noch nachschieben!
4. in den umgangstitel sofort den sog. boykott§§ einbauen und sofort antrag auf ordnungsgeld, wenn umgang ausfällt.
5. evtl. in den umgangsplan 1 jahr im voraus vom gericht festsetzen lassen. wie ihr das dann regelt, bleibt euch überlassen! ABER auch ausgefallenen umgang (normalerweise wenn schuldiger der umgangsberechtigte, fällt der umgang eben aus...)
6. evtl. mit dem richter persönlich sprechen - manche sind nett unterhalten sich mit dir, wenn du entsprechend auftrittst!
bb
netlover
den anwalt würde ich auf den meeresgrund schicken und das mandat entziehen,
mein vorschlag: (wenn noch kein beschluß oder vergleich ergangen - oder hat der richter schon eine richtung angegeben???)
1. beantrage umgang 2 x mtl von freitag nachm. bis sonntag abend
2. wenn du es dir einrichten kannst, 2 tage die woche, klar die 180 km mußt du in kauf nehmen, aber u.u. beim JA finanzielle hilfe für die fahrt beantragen - das geht - lass dich nicht abwimmeln!
3. hast du prozesskostenhilfe beantragt???? wichtig - evtl. diesen antrag noch nachschieben!
4. in den umgangstitel sofort den sog. boykott§§ einbauen und sofort antrag auf ordnungsgeld, wenn umgang ausfällt.
5. evtl. in den umgangsplan 1 jahr im voraus vom gericht festsetzen lassen. wie ihr das dann regelt, bleibt euch überlassen! ABER auch ausgefallenen umgang (normalerweise wenn schuldiger der umgangsberechtigte, fällt der umgang eben aus...)
6. evtl. mit dem richter persönlich sprechen - manche sind nett unterhalten sich mit dir, wenn du entsprechend auftrittst!
bb
netlover