Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Antrag auf Gericht zur Umgangsklärung
#7
Hi Simon,

Deine Bedenken und Hinweise teile ich im Wesentlichen nicht wirklich.
Die Wechsel, beginnend zu Weihnachten, über Sylvester, Ostern und Pfingsten könnten aber noch klarer heraus gearbeitet werden, damit auch die senile Oma und das kleine Kind die Wechselfrquenzen verstehen können.

Ansonsten...
Die Osterferien sind eben NICHT immer mit den Schulferien identisch! Daher trenne ich in Osterfeiertage und Schulferien im Frühjahr.

Die erste Hälfte der Sommerferien sollte mMn immer beim Umgangsberechtigten stattfinden!
Drei Wochen beim UVater in der zweiten Häfte führt erfahrungsgemäß zu Anpassungsschwierigkeiten des Kindes bzw. zur früheren Rückkehr, damit sich das Kind an das mütterliche Regime anpassen kann. Sonst drohen Durchhänger zum Schulbeginn und Stress mit Mama. Erst Hälfte hat auch den Vorteil, daß schon mal um einige Tage verlängert werden kann, weil Mama gerade andere kinderlose Interessen entwickelt. Smile

Hälfte ist Hälfte, das würde ich nicht in Tagen angeben, wie es überhaupt mein Ziel ist, eine Regelung zu formulieren, die ohne konkrete Datums- und Zahlenangaben auskommt, 'generisch' ist.

Die 'Weihnachtsferien' habe ich bewußt neutral als 'zum Jahreswechsel' bezeichnet, da bei der hälftigen Teilung und in der zweiten Häfte das Kind eben NICHT Weihnachten beim Vater verbringt, die Zeit nicht als Weihnachtsferien empfunden wird.

Den Wechsel in den 'Weihnachstschultferien' auf den 27. zu legen, ist nicht sinnvoll, da die Hälfte eben NICHT immer und zwingend auf den 27 Dez. fällt.

Eine Aufteilung von Festtagen halte ich nicht für sinnvoll, da erfahrungsgemäß zu emotionales Durcheinander - bei Eltern wie Kindern. Also vermeiden! Bei größeren Entfernungen immer zu möglichst große Blocken organisieren.

Eine andere bewährte Variante an Weihnachten und Jahrewechsel ist, diese Schulferien komplett als Block zu nehmen und jährlich zu wechseln. Diese Variante ist sinnvoll, wenn die Eltern mal länger und weiter mit den Kids wegfahren wollen, Schnee, Ski oder Flucht vor dem Eis und ab in die Karibik usw. Wink

Mein Entwurf soll nur ein Vorlage sein, ein Beispiel, und muß natürlich an die konkreten Verhältnisse und Sprachmöglichkeiten angepaßt weden.



Hi Tanou,

magst Deinen Regelungsvorschlag hier mal anonymisiert einstellen, dann können wir besser darüber sprechen und erkennen, wo es hakt oder später hacken könnte. Wink

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Antrag auf Gericht zur Umgangsklärung - von Skipper - 11-11-2014, 17:14

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Antrag bei Gericht ? IPAD3000 28 22.901 08-08-2012, 21:36
Letzter Beitrag: iglu

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste