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EX erst Arbeitslosengeld 2 dann Arbeitslosengeld 1 möglich?
#28
(26-10-2014, 17:22)BöserChinese schrieb: Wenn die Gebühren für die Kita als Mehrbedarf geltend gemacht werden sollten, müsste ich doch eigentlich die Einkommensverhältnisse meiner Ex mitgeteilt bekommen.

Genau. Wenn das Kind dann zwar in die Fremdbetreuung geht und von dir trotzdem kein Geld verlangt wird, wäre das ebenfalls verdächtig. Geld für die Betreuung gibt sie sicher nicht aus, wenn sie nicht ein positives Saldo davon für sich hat.

Zitat:Sollte sich am BU nichts ändern, weil sie nicht Alg1 bezieht, werde ich wegen meines Selbstbehalts aber auch keine Gebühren für die Kita zahlen können.

Oft wird trotzdem versucht, bei jeder Gelegenheit noch etwas mehr herauszuholen. Man probiert es halt, kostet ja nichts. Dass das auch Nachteile haben kann, ist solchen Müttern nicht immer bewusst, denn die ganze Unterhaltssache beginnt auf der Siegerstrasse für sie.

Rückforderungen des Pflichtigen sind meistens ausgeschlossen. Auch hier gilt das Unterhaltsmaximierungsprinzip, der Unterhalt gilt als "im guten Glauben verbraucht" - Entreicherung, §818 BGB und folgende. Begründung für dich ist § 812 BGB, weggefallener Rechtsgrund. Die Frage stellt sich, ob die Unterhaltsgläubigerin verschärft haftet oder nicht, aber diese Diskussion ist detailliert und führt hier zu weit.
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RE: EX erst Arbeitslosengeld 2 dann Arbeitslosengeld 1 möglich? - von p__ - 26-10-2014, 17:40

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