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Anspruch auf dynamischen Titel
#2
Hast du die faq denn überhaupt gelesen? Da steht:

"Die Jugendamtsvorlage ist ein dynamischer Titel. Unterzeichnen sollte man grundsätzlich nur einen statischen Titel. Titeltext korrigieren! Die Verpflichtung zu einem dynamischen Titel stellt die jüngte Verschärfung in einer langen Reihe von Verschlechterungen für Unterhaltspflichtige bezüglich Titulierung dar, bereits die Pflicht einen Titel zu unterzeichnen ist ein unerhörtes Zwangsinstrument ohne Beispiel im Zivilrecht. Nachdem die Rechtssprechung plötzlich obendrein dynamische statt statische Titel forderte, zog der Gesetzgeber sofort nach verankerte diese Pflicht versteckt im Unterhaltsvorschussgesetz §7 Abs. 4 Satz 1. Man kann es aber darauf ankommen lassen, nur einen statischen Titel unterzeichnen und eine Klage abwarten, vor allem wenn das Jugendamt bzw. die Unterhaltsberechtigte sich ohnehin uneinsichtig bei der Titelhöhe zeigt und damit so oder so eine Klage droht."
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Nachrichten in diesem Thema
Anspruch auf dynamischen Titel - von StefanN - 20-10-2014, 22:06
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von p__ - 20-10-2014, 22:18
Anspruch auf dynamischen Titel - von CheGuevara - 21-10-2014, 10:13
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von p__ - 21-10-2014, 16:14
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von blue - 26-10-2014, 18:30
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von zeitgenosse - 21-10-2014, 21:50
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von p__ - 21-10-2014, 22:02
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von BGB - 24-10-2014, 21:47

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