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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#48
(13-10-2014, 19:17)Morel12 schrieb: @Skipper:
Du vergisst in Deinen Überlegungen das ich vielleicht nicht im Hamburger Stadtgebiet direkt an der U-Bahn arbeite.
Mein Arbeitsplatz(Außerhalb Hamburgs) ist derzeít mit 2 Buslinien überhaupt erreichbar, und ein Umzug ins Hamburger Stadtgebiet in eine angemessene Wohnung von max. 45 Qm bedeutet im Idealfall 80 Euro zusätzliche Fahrkosten im Monat.
Wilhelmsburg empfinde ich jetzt nicht als Höchststrafe, bedeutet aber 3 Stunden Arbeitsweg täglich plus 94 Euro Monatskarte.
So billig sind selbst dort keine Wohnungen das sich das rechnet.
Wie soll ich etwas vergessen, was ich gar nicht weiß?
HH hat einen anerkannt guten OPNV, der Dich rasch reisen läßt.
Fahrtkosten zur Arbeit kannst Du bei 'Aufstockung' über die Freibeträge anrechnen lassen.

Zitat:Und die Idee mit eigenen Betreuung meiner zE ist ja wohl vollkommen neben der Sache.
Dem würde das AG auch nicht zustimmen da der Interessenskonflikt offen liegt.
(...)

...und hier schreibst du, daß Dir diese 'Idee' sogar vom Gericht angetragen wurde...

(11-10-2014, 22:35)Morel12 schrieb: Als das Gesundheitsamt die Betreuung beantragt hat wurde ich von Gericht angeschrieben ob ich diese Aufgabe übernehmen könnte.
(...)

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von Skipper - 14-10-2014, 09:56

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