08-10-2014, 10:08
Das nutzt dem Fragesteller wenig, sondern besagt nur, dass in Frankreich dasselbe Prinzip herrscht wie im BGH-Urteil: Ein verweigerter Vaterschaftstest ist kein Indiz, dass der Beklagte NICHT der Vater ist. Wenn die Mutter es schafft, einen Mann glaubhaft als Vater hinzustellen, nutzt das Fehlen eines Abstammungsgutachtens auch nichts mehr.