02-10-2014, 13:58
Es bleibt dir gar nichts anderes übrig als Nichtleistungsfähigkeit geltend zu machen. Dass du erst langsam warst, macht dich nicht schuldig, aber ab jetzt werden die benötigten Semester wohl an der Geschwindigkeit gemessen, die deine Studienkollegen fahren. Deine Chancen sind erst einmal gut, keinen Unterhalt zahlen zu müssen.
Sonst noch was? Vielleicht noch der Wunsch, dass du Selbstmord begehst? Oder dass sie das Kind in Gold aufgewogen bekommt?
Hast du gemeinsame Sorge? Wenn nicht, SOFORT beantragen. Das kostet dich nichts oder fast nichts, kein Anwalt. Anschliessend Umgangsregelung vereinbaren, wenn sie auf Zeit spielt oder gar nicht mitspielt: SOFORT vor Gericht. Die kommenden Monate sind entscheidende Weichen für die nächsten 18 Jahre und länger.
Zitat:Sie möchte das ich nichts mit dem Kind zu tun habe also kein Umgang usw.
Sonst noch was? Vielleicht noch der Wunsch, dass du Selbstmord begehst? Oder dass sie das Kind in Gold aufgewogen bekommt?
Hast du gemeinsame Sorge? Wenn nicht, SOFORT beantragen. Das kostet dich nichts oder fast nichts, kein Anwalt. Anschliessend Umgangsregelung vereinbaren, wenn sie auf Zeit spielt oder gar nicht mitspielt: SOFORT vor Gericht. Die kommenden Monate sind entscheidende Weichen für die nächsten 18 Jahre und länger.